
§1 Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Geschäftsgegenstand ist die Herstellung, die Veredelung und der Handel großformatiger Drucke. Außerdem werden Dienstleistungen der Druckvorstufe, Beratung und Handel mit Computersoft- und hardware, Druckmaschinen und Zubehör für Großformatdruck angeboten. Unsere Leistungen und Preise sind an den Bedürfnissen für Wiederverkäufer aus der Werbe- und Druckbranche sowie Einzelpersonen und Firmen, die über die entsprechenden Kenntnisse in der Druckvorstufe und im digitalen Großformatdruck verfügen, orientiert. Wir gehen von entsprechendem Know-how und Sachverstand aus.
§2 Preise/Preisliste
Alle Preise sind Nettopreise in EUR, zzgl. der ges. MwSt. und gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk. Die Mengenstaffeln beim Druck gelten immer für jeweils eine Datei. Mit erscheinen einer neuen Preisliste werden alle bis zu deren Erscheinen gültigen Preislisten ungültig. Wir behalten uns vor, bei besonderem Aufwand, diesen gesondert zu berechnen.
§3 Lieferung
Wir streben an, von uns zugesagte Liefertermine einzuhalten. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Störungen und zeitliche Verzögerungen in der Lieferzufuhr sowie Störungen durch Streik und Aussperrung entbinden uns jedoch von der Lieferverpflichtung. Schadenersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen, soweit von uns nicht Vorsatz zu vertreten ist. Versandt wird ausschließlich auf Gefahr und Lasten des Käufers. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden während des Transports oder den fristgemäßen Eingang der Waren. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und zu dessen Lasten vorgenommen.
§4 Gewährleistung
Für die Anwendung und Weiterverarbeitung von uns hergestellter oder verkaufter Produkte (z.B. Plakate, Schilder, Proofs, Belichtungen oder Scans) wird in keinem Fall eine Haftung übernommen. Eine solche Haftung kann weder aus einer herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder von einem Schriftwechsel, noch aus einer von uns gewährten Beratung hergeleitet werden. Geringfügige Abweichungen von Qualität, Maßen und Mengen, sowie Farbabweichungen, auch zu früher gelieferten Waren, bilden keinen Grund zu Beanstandungen. Sollte dennoch eine Haftung des Verkäufers in Frage kommen, so ist diese auf den Wert der vom Verkäufer gelieferten Waren begrenzt.
§5 Mängelrügen
Der Kunde ist verpflichtet, bei Abholung oder Lieferung die Produkte sofort und in jeder Beziehung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Kunde ist in keinem Fall von der Verpflichtung entbunden, unsere Produkte daraufhin zu prüfen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck tauglich sind. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen vor Verwendung oder Weiterverarbeitung spätestens 1 Woche nach Wareneingang schriftlich bei uns eingehen. Versteckte Mängel sind innerhalb 1 Woche nach Bekanntwerden, spätestens jedoch innerhalb 6 Wochen ab Lieferung schriftlich bei uns Vorzutragen. Nach rügelosem Ablauf dieser Frist gilt die Warenlieferung als in jeder Hinsicht ordnungsgemäß und vertragsgemäß anerkannt. Bei begründeter Mängelrüge behalten wir uns die Entscheidung vor, ob eine Preisminderung oder unter Rücknahme der Ware eine kostenlose Ersatzlieferung erfolgt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungen. Bei Verkauf nach Muster gelten diese unverbindlich und gewährleisten lediglich eine annähernd zutreffende Ausführung, die gemäß Rohstoff- und branchenüblicher Fertigungstoleranz variieren kann. Rücksendungen bedürfen unseres vorherigen Einverständnisses.
§6 Lohnveredelung
Bei Lohnverarbeitung oder Lohnveredelung erfolgt die Anlieferung, Verwahrung und Verarbeitung von Rohstoffen und Halbfabrikaten auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Gleiches gilt für die Rücklieferung der Fertigware. Für Schäden oder Verluste an den bei uns eingelagerten Materialien wird kein Ersatz oder Ausgleich für Wertminderung geleistet. Insbesondere der Vorgang des Laminierens ist ein mechanischer Vorgang, bei dem die Gefahr besteht, daß zu laminierende Druckstücke zerstört werden. Auch hier wird in keinem Fall eine Haftung übernommen. Der Auftraggeber sollte sicherheitshalber mehr Druckstücke anliefern als laminiert werden sollen. Wir weisen darauf hin, daß wir nur auf besonderen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers angelieferte Druckstücke auf ihre Eignung zur Veredelung prüfen. Sollen veredelte Druckstücke im Freien eingesetzt werden, ist dies vom Auftraggeber vor der Veredelung ausdrücklich für diesen Zweck zu bestellen.
§7 Zahlung
Soweit in Rechnungen keine anderen Zahlungsbedingungen ausdrücklich genannt werden, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen und ohne Abzug fällig. Bei Neukunden behalten wir uns vor, bei Auftragserteilung 50% des Auftragswertes als Anzahlung zu kassieren. Der Restbetrag ist sofort bei Erhalt der Ware, in Bar oder per Scheck fällig. Unseren Stammkunden gewähren wir 2% Skonto, jedoch ausschließlich bei Erteilung einer Einzugsermächtigung. Unberechtigter Skontoabzug wird in jedem Fall mit den zusätzlich entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Wiederverkäufer erhalten einen angemessenen Rabatt. Die Höhe des Rabattes richtet sich nach den zu erwartenden oder bereits getätigten Umsätzen. Wir behalten uns vor, von uns gewährte Rabatte zu senken, zu erhöhen, oder gegebenenfalls ganz zu streichen. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die weitere Gewährung von ein- oder mehrmalig gewährten Rabatten. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen gemäß dem Verzugszinsensatz (BGB § 288 Abs. 1, bzw. Abs. 2) zu berechnen.
§8 Eigentumsvorbehalt
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich von jeder Zwangsvollstreckung, Beschlagnahme oder sonstigen, meine Eigentumsrechte beeinträchtigenden Maßnahmen Dritter zu unterrichten.
§9 Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfrist für vom Kunden gelieferte Datenträger, Manuskripte, Fotos, Vorlagen etc. beträgt 7 Tage nach Auftragsbearbeitung und Abholung bzw. 30 Tage nach Auftragserteilung und Nichtabholung. Sollte der Kunde innerhalb dieser Fristen nicht für die Abholung seiner gestellten bzw. von uns gefertigten Materialien und Arbeiten sorgen, so verliert er den Anspruch auf Auslieferung unbeschadet der Berechnung unserer Arbeiten.
§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort ist 35390 Gießen, der Gerichtsstand ist Gießen.
§10 Schlußbestimmungen
Teilunwirksamkeiten berühren die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im übrigen nicht. Etwa unwirksame Bestimmungen sind so zu ersetzen, daß der angestrebte Erfolg möglichst gleichkommend verwirklicht wird.
Gießen, im April 2008
Arash Ahmadian, Geschäftsführer
Oliver Vanderpuye, Geschäftsführer